Die Landhaus Rügeband – Dietrich und Silke Bliesener GbR (nachfolgend Vermieter genannt) überlässt Dritten (nachfolgend Gast genannt) Ferienwohnungen/Ferienzimmer auf ihrem Grundstück zum Zwecke der Beherbergung und erhält für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienzimmer ein Beherbergungsentgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe. Für den insoweit zustande kommenden Beherbergungsvertrag gelten die nachfolgenden allgemeinen Vermietungsbedingungen. Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen gehen etwa gleichzeitig infolge der Inanspruchnahme unterschiedlicher Vermittlungsplattformen / Vermittlungsmedien übermittelten weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten also widerstreitende Angaben vorhanden sein, so gelten ausschließlich bzw. vorrangig die Regelungen dieser allgemeinen Vermietungsbestimmungen.

1) Leistungsumfang

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die Nebenkosten ein, also die Erstausstattung an Bettwäsche, Dusch- und Handtüchern, die Endreinigung, WLAN, Pkw-Stellplatz, Fahrradunterstand, Strom- und Wasserverbrauch, Heizkosten, Abwasser. Die Preise gelten pro Zimmer / Wohnung und Nacht; hierbei sind die angegebenen maximalen Belegungszahlen pro Person und Zimmerkategorie zu berücksichtigen. Eine Überbelegung ist nicht möglich bzw. in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vermieters nur bei angemessener Erhöhung des Zimmerpreises möglich. In den angegebenen Preisen nicht enthalten ist das Entgelt für Frühstück und Kurtaxe und etwaige sonstigen Serviceleistungen, z. B. Brötchenservice, Wäscheservice und Weiteres. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach der entsprechenden Satzung der Stadt Waren (Müritz). Eine Mitnahme und Beherbergung von Haustieren, insbesondere Hunden und/oder Katzen, ist nicht möglich; in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Gast nicht aufzunehmen. Am Anreisetag steht dem Gast die Unterkunft ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise zwischen 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr nicht möglich sein, erhält der Gast den Schlüssel nach vorheriger Absprache aus dem Haustresor. Am Abreisetag kann der Gast die Unterkunft bis 10:00 Uhr nutzen.

2) Vertrag

Der Gast gibt mit der schriftlichen Bestätigung bzw. Buchungsanfrage seines Buchungswunsches ein verbindliches Angebot ab. Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme des Angebotes zustande, regelmäßig durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der wechselseitig geschuldeten Leistungen.

3) Bezahlung / Rücktritt / Umbuchung

Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung des Gastes in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Bezahlung des restlichen Vertragspreises hat spätestens 14 Kalendertage vor Anreise bzw. Beginn des Beherbergungsvertrages durch Überweisung auf das angegebene Bankkonto des Vermieters zu erfolgen. Vor Ort ist eine bargeldlose Zahlung nicht möglich, sondern ein eventuell zu entrichtender Restbetrag oder sonstige Zahlungen nur in bar möglich.
Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Anreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und/oder Abrechnung einer anderweitig erlangten Leistung. Unabhängig davon, dass dem Gast das Recht zusteht, einen etwa geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen, gelten folgende Stornierungspauschalen als vereinbart:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Beherbergungspreises;
  • bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Beherbergungspreises;
  • im Falle einer späteren Stornierung oder einer Nichtanreise 90 % der vereinbarten Beherbergungsvergütung.

Bei vorzeitiger Abreise vor Ende des Buchungszeitraumes ist der volle Beherbergungspreis zu entrichten, es sei denn, die vorzeitige Abreise begründet sich aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat. Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer vergleichbaren Versicherung, die im Falle einer begründeten Stornierungsnotwendigkeit die aufzuwendenden Beherbergungskosten erstattet bzw. übernimmt.

4) Haftung

Der Gast und/oder seine Begleitpersonen haften gegenüber dem Vermieter für schuldhaft verursachte Schäden. Der Vermieter haftet gegenüber dem Gast und/oder seinen Begleitpersonen nicht für unterbliebene bzw. unmöglich gewordene Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt. Im Übrigen haften Vermieter und Gast auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Verstoß oder jede Zuwiderhandlung des Gastes gegen die vertraglichen Bestimmungen, insbesondere diese allgemeinen Vermietungsbedingungen, berechtigt den Vermieter zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Die Vergütungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Vermieter in einem solchen Fall bleibt unberührt.

5) Sonstiges

Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag ist Rügeband; Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Waren (Müritz), soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig und möglich ist. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen und Regelungen dieser allgemeinen Vermietungsbestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.